Gruppentherapie
Gruppentherapie kann genauso wirksam sein wie Einzeltherapie. Sie hat gegenüber der Einzeltherapie sogar Vorteile:
- Gefühl der Zugehörigkeit
- Erfahrung, mit Problemen nicht alleine zu sein
- gegenseitige Unterstützung
- Lernen, sich mit Problemen zu öffnen und Vertrauen in andere zu entwickeln
- Üben von neuen Verhaltensweisen in einem geschützten Raum
- Lernen am Modell der anderen Gruppenmitglieder
- Entstehen einer sozialen Dynamik, die dazu beiträgt, dass es schneller und effizienter zu Veränderungen kommt
- oft kürzere Wartezeiten auf den Therapiebeginn
Natürlich kann in der Gruppe weniger auf die Probleme und Bedürfnisse eines einzelnen Teilnehmenden eingegangen werden als in einer Einzeltherapie. Dafür haben Sie die Möglichkeit von den Erfahrungen der anderen Teilnehmenden zu profitieren. Besonders am Anfang kann es auch schwer fallen, sich in der Gruppe zu öffnen und am Gruppengeschehen teilzunehmen. Das können Sie aber Schritt für Schritt in Ihrem eigenen Tempo lernen.
Allgemeine Informationen zu Gruppentherapien in meiner Praxis
Jede Gruppe besteht aus vier bis acht Teilnehmenden. Die Treffen finden einmal wöchentlich statt und dauern 100 Minuten. Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Es ist möglich, die Gruppentherapie in Kombination mit einer Einzeltherapie bei einer anderen Therapeutin durchzuführen, wenn die Einzeltherapie ebenfalls eine Verhaltenstherapie ist.
Ablauf
Wenn Sie sich für eine Gruppentherapie interessieren, vereinbaren Sie bitte mit mir einen Termin zu einer Sprechstunde. Dort können wir Ihre Fragen klären und besprechen, ob eine der Gruppen ein geeignetes Angebot für Sie ist. Bevor Sie in die Gruppe einsteigen, finden zwei bis vier weitere probatorische Sitzungen als Einzelgespräch statt.
Die Gruppe startet mit einem Info-Termin, in dem sich alle Interessenten erstmalig treffen. Bei diesem Termin werden das Konzept der Therapie vorgestellt, Fragen beantwortet und Gruppenregeln festgelegt. Einen besonders hohen Stellenwert nimmt hierbei die Schweigepflicht ein, die sicherstellt, dass nichts, was in der Therapie besprochen wird, nach außen dringt.

